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RVG: Mietrecht

13. Dezember 2017

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Büroleiter und mit Abrechnung befasste Fachangestellte
Datum: 13.12.2017
Kurszeiten: Mittwoch, 13:30 – 19:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Norbert Schneider
Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS). Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.

Die Vergütung in Mietsachen richtet sich zwar nach den allgemeinen Regelungen für zivilrechtliche Angelegenheiten; hier sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die sich zum Teil auch aus den besonderen Verfahrenskonstellationen in Mietsachen ergeben (Räumungsfristverfahren, Räumungsvergleiche mit Mehrwerten, Beteiligung mehrerer Auftraggeber etc.). Von besonderer Bedeutung sind hier die Streitwerte. Das Gesetz enthält für Mietsachen in § 41 GKG und den §§ 8, 9 ZPO einige Sonderregelungen, die zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt haben. Besondere Bedeutung hat in Mietsachen auch der Umgang mit Rechtsschutzversicherern, da in einer Vielzahl der Fälle sowohl Vermieter als auch Mieter rechtsschutzversichert sind. Aber auch Fragen der Prozesskostenhilfe treten häufig auf. Ebenso spielt die Frage der Kostenerstattung hier eine große Rolle. Systematisch und praxisorientiert werden insbesondere folgende Bereiche behandelt:

 

Anwaltsvergütung

–        Beratung

–        Außergerichtliche Vertretung

–        Mitwirkung an Vertragsgestaltungen einschl.    Mietaufhebungsvereinbarungen

–        Selbstständiges Beweisverfahren

–        erstinstanzliche Streitverfahren

–        Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

–        Abrechnung im Berufungsverfahren

–        Einstweilige Verfügungsverfahren

–        Zwangsvollstreckung

 

Gegenstandswerte in Mietsachen

–        Gegenstandswerte bei Vertragsgestaltungen

–        Streitwert in Räumungsprozessen, richtige Wertberechnung des Jahresmietwerts, zusätzliches Beseitigungsverlangen

–        Mehrvergleiche im Räumungsrechtsstreit, Abfindung, Räumungsfrist etc.

–        Klagen auf Mietzahlung, insbesondere unter Berücksichtigung künftiger Zahlungen

–        Streitwert bei wechselnden Gegenständen

–        Streitwert bei Mieterhöhungsklagen

–        Klagen auf zukünftige Nutzungsentschädigung

 

Rechtsschutzversicherung

–        Übernahme von Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

–        Quotenvorrecht

–        Deckungsschutz für Mehrwertvergleich

–        Kostenregelung im Vergleich

–        Abrechnung bei Teilrechtsschutz

 

Prozesskostenhilfe

–        Haftungsfalle Vergleich

–        Erstreckung auf Mehrwertvergleiche

–        Erstreckung im einstweiligen Verfügungsverfahren

–        Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung

 

Besondere Probleme der Kostenerstattung

–        Reisekosten

–        Rechtsmittelrücknahme

–        Terminsvertreter

 

 

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Mietrecht maximal angerechnet werden können.

 

 

Details

Datum:
13. Dezember 2017
Veranstaltungskategorie:

Anmeldung

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