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Aktuelle Entwicklungen im Baurecht

16. November 2018

Teil I: Rechtsprechungsreport
Teil II: Das bauvertragliche Sachmangelhaftungsrecht
– Strukturen und Sonderprobleme

 

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Architekten, Mitarbeiter von Bau- und Rechtsämtern sowie der Rechts- und Immobilienabteilungen von Banken, auch leitende Mitarbeiter von Bauunternehmungen und Bauträgergesellschaften
Datum: 16.11.2018
Kurszeiten: Freitag, 09:00 – 16:30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Professor Stefan Leupertz
Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Köln/Kleve
Gebühr: 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent: Anfang 2013 hat RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz die Firma Leupertz Baukonfliktmanagement gegründet, die sich mit außergerichtlichen Verfahren zur Streitvermeidung und Streitlösung bei Bauprojekten befasst. Er war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem für Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an den Universitäten Dortmund und Marburg sowie Autor zahlreicher baurechtlicher Publikationen, insbesondere auch zum Architektenrecht. Im Mai 2012 hat er die Nachfolge von Prof. Dr. Rolf Kniffka im Amt des Vorsitzenden des Deutschen Baugerichtstags angetreten.

Teil I beschäftigt sich ausführlich mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht, deren Inhalte und Auswirkungen umfassend dargestellt und besprochen werden.

Teil II betrifft einen Kernbereich des Bauvertragsrechts. Das Sachmangelhaftungsrecht hat zwar durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts keine Änderungen erfahren. Es wird dennoch weiterhin einen Arbeitsschwerpunkt für alle in Bau- und Architektenangelegenheit tätigen Anwältinnen und Anwälte bleiben. Nach einem Überblick über die Strukturen des Mangelhaftungsrechts wird es um die einzelnen Mängelrechte nach BGB und VOB/B, deren tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen gehen. Die sich daraus ergebenden Sonderprobleme sollen anhand von Fallgestaltungen nachgezeichnet und vertieft besprochen werden. Dazu gehören auch die Anforderungen und Auswirkungen des sog. Bedenkenhinweises, dem eine zentrale Rolle für die Abwicklung von Bauverträgen jeder Art zukommt.

Schließlich werden die Besonderheiten des mangelbezogenen Verjährungsrechts anhand der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte beleuchtet.

Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Bau- und Architektenrecht maximal angerechnet werden können.

 

Details

Datum:
16. November 2018
Veranstaltungskategorien:
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